Kirchenaustritt

Hier werden Menschen amüsiert und Religioten provoziert

Zu diesem Thema gibt es sehr viele umfangreiche und professionelle Ausarbeitungen,
Internetseiten, Bücher und Blogs. Wir können Ihnen guten Gewissens die Internetseite www.kirchenaustritt.de empfehlen.
Darüber hinaus haben wir den unten stehenden Flyer entwickelt, der speziell auf Bayern zugeschnitten ist.

Unser Kirchenaustrittsflyer

Das sollten Sie wissen:

In Bayern betragen die Kosten für den Kirchenaustritt 25,- €. Die Gemeinden verlangen dreisterweise weitere 10,- Euro, um Ihnen den Kirchenaustritt schriftlich zu bestätigen. Ich rate Ihnen dringend, in den sauren Apfel zu beißen und diese 10,- Euro in Ihre religionsfreie Zukunft zu investieren. Sowohl die Amtskirchen wie auch Klein- und Freikirchen können noch nach vielen Jahren in ihrer bekannten Geldgier einen Nachweis des Kirchenautritts verlangen.

Vorsicht! Kirchen-Falle!

Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinigung sehr gut auf. Es passiert oftmals, dass nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt wird. Nach augenblicklicher Rechtslage müssen Sie den Austritt nachweisen.

Den Beweis treten Sie am besten mit Ihrer Kirchenaustrittsbescheinigung (10,- Euro) an.

Verschiedene geldgeile Religionsgemeinschaften spekulieren, dass die ausgetretenen Mitglieder diese Bescheinigung nicht mehr vorweisen können und fordern Jahre nach dem Austritt nochmals den Beweis dafür an. Können Sie dann den schriftlichen Nachweis nicht erbringen, drohen Ihnen saftige Kirchensteuernachzahlungen für die letzten 6 Jahre.

Kirchgeld / besonderes Kirchgeld

Informationen finden Sie auf der Spezialseite kirchgeld-klage.info,
welche die Rechtslage zum besonderen Kirchgeld sehr genau analysiert hat.

Weitere interessante Informationen bis hin zum Mustereinspruch gibt es hier: Mustereinspruch

Weitere Informationen zum Thema Kirchgeld vom 27. September 2019: Artikel vom Bundesfinanzhof

Vorgehensweise der Behörden

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt folgenden Behörden mit:

  • Kirchensteueramt
  • Meldebehörde
  • Finanzamt
    Galerie der Kirchenkritik