Trennung von Staat und Kirche

Hier werden Menschen amüsiert und Religioten provoziert

In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat, trotz des Hinweises auf die „Verantwortung vor Gott“ in der Präambel, zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus.

Die gesellschaftliche Realität sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind.

Daher tritt der Bund für Geistesfreiheit für folgende Forderungen zur Verwirklichung einer echten Trennung von Staat und Kirche ein:

  1. Der Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen; für sie hat, wie auch für alle anderen Vereinigungen, Vereinsrecht zu gelten.
  2. Die Kirchensteuer ist nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag. Dessen Einzug ist nicht Sache des Staates, sondern des betroffenen Verbands. Daher ist der staatliche Kirchensteuereinzug durch ein kircheninternes Verfahren zu ersetzen.
  3. Religiöse Unterweisung ist alleinige Angelegenheit der Glaubensgemeinschaften. Religionsunterricht ist daher aus dem staatlichen Schulwesen auszugliedern.
  4. Die Priester- und Theologieausbildung ist nicht Sache des Staates; daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.
  5. Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B. aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen. Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung vorgesehene Ablösung bereits geleistet.
  6. Die noch gültigen Konkordaten und Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) sind zu kündigen. Ihre Inhalte sind, soweit erforderlich, durch Gesetze oder Übergangsvereinbarungen zu regeln.
  7. Sakrale Symbole sind in den staatlichen Einrichtungen ebenso wenig angebracht wie religiöse Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen.
  8. Die Seelsorger in Militär, Grenzschutz, Polizei und Justizvollzug ist keine staatliche, sondern eine Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat.
  9. Bildung, Krankenpflege und soziale Versorgung sind öffentliche Aufgaben. Die öffentliche Hand muss daher eine ausreichende Zahl von weltanschaulichen neutralen Einrichtungen betreiben. Staatliche Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger sind von der Gewährleistung der Grundrechte für alle Beteiligten abhängig zu machen. Auch bei kirchlichen Trägern muss das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten.
  10. Das Darstellungsrecht der Kirchen in den öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen.
  11. Steuerfreiheit und gebührenrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften sind abzuschaffen.
  12. Die beitragspflichtige Mitgliedschaft in Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird – unabhängig von früher vollzogenen religionsinternen Ritualen – durch eine persönliche Beitrittserklärung nach Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) erworben. Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der betroffenen Organisation.

Diese Ziele sind umso begründeter, als über ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konfessionsfrei ist und weite Teile der Kirchenmitglieder nur aus Gewohnheit (noch) in den Kirchen Mitglied bleiben, nicht aber aus Überzeugung. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann von Volkskirchen, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren, nicht mehr gesprochen werden. Umso nötiger ist ein aktiver Verband, der die Interessen von konfessionsfreien Menschen vertritt.

 

Quelle: Satzung aus dem Bund für Geistesfreiheit / Bayern

Der Betreiber der Galerie der Kirchenkritik ist selbstverständlich ebenfalls Mitglied beim Bund für Geistesfreiheit.

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