Sellinger siegt vor Gericht gegen die Stadt Eichstätt

Hier werden Menschen amüsiert und Religioten provoziert

13.04.2016 | Donaukurier / Eichstätter Kurier

Eichstätt (HK) Die 7. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts hat Wolfgang Sellinger mit Urteil vom 6. April Recht gegeben: Die Stadt Eichstätt muss dem streitbaren „Kirchenkritiker“ die ehemalige Johanniskirche als Ausstellungsraum für seine „Galerie der Kirchenkritik“ vermieten.

Oberbürgermeister Andreas Steppberger bestätigte jetzt unserer Zeitung: „Ja, es stimmt, Herr Sellinger hat gewonnen, wir müssen ihm die Johanniskirche zur Verfügung stellen.“ Der Oberbürgermeister bedauerte das Urteil und erklärte: „Ich kann die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehen.“ (siehe eigenen Beitrag)

Wolfgang Sellinger erklärte dagegen bestens gelaunt: „Ich bin sehr zufrieden.“ Aus seiner Sicht stehe es „3:0“, verkündete er in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung. Er habe seit 1999, als er mit seiner „Rikscha-Armada“, die damals noch für ein Sonnenstudio geworben hatte, inzwischen in drei Prozessen als „einfacher Bürger“ gegen die Stadt Eichstätt gewonnen. Schon damals konnte der heute 66-Jährige, der sich bereits mit Ende 30 aus dem Berufsleben als Kaufmann zurückgezogen hat und von seinen Immobilieneinkünften lebt, mit dem Ruf eines pedantischen Querulanten sehr gut leben und hatte gegenüber unserer Zeitung erklärt: „Ich lege sehr viel Wert auf mein Recht und habe im Gegensatz zu normal arbeitenden Menschen Zeit und Geld genug, um es auch durchzusetzen.“ Das setzt er in die Tat um.

Das aktuelle Vorhaben Sellingers, nach einer ersten Ausstellung dieser Art 2013 erneut die Räume in der ehemaligen Johanniskirche buchen zu wollen, geriet zu einem heftig umstrittenen Politikum in Eichstätt: Viele Katholiken fühlen sich von seiner „Kirchenkritik“ persönlich verunglimpft und beleidigt. Sellinger seinerseits beruft sich im Wesentlichen auf die Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst. Es gab einige juristische Scharmützel, Unterschriftensammlungen, zahlreiche Leserbriefe, emotionale Ausfälligkeiten und sogar das ein oder andere Handgemenge.

Zurück zu den Fakten: Nachdem sein Ansinnen im Rathaus 2014 über Monate nicht bearbeitet worden war, hatte Wolfgang Sellinger die Stadt Eichstätt wegen Untätigkeit verklagt und wollte sich das Recht auf Zulassung seiner Ausstellung in der ehemaligen Johanniskirche erstreiten. Am 7. Oktober 2015 hatte er einen Teilerfolg errungen: Das Verwaltungsgericht hatte befunden, dass die Ausstellung 2016 erlaubt werden müsse, die Stadt aber die Exponate prüfen dürfe. Sellinger hatte eine CD mit Abbildungen der geplanten Exponate einzureichen (wir berichteten).

Jetzt also, am 6. April 2016, hat das Verwaltungsgericht bekundet: Der ablehnende städtische Bescheid vom 25. August 2015 werde aufgehoben, er sei „rechtswidrig“. Die Stadt hatte unter anderem damit argumentiert, dass die Ausstellung Sellingers eine „Rufschädigung“ für die Stadt sei. Dem folgte das Gericht nicht. Zum einen sei ein solcher Schaden schwer messbar, außerdem habe es auf die erste Ausstellung dieser Art 2013 auch positive Reaktionen gegeben. Der Zulassungsanspruch der Ausstellung sei höher zu bewerten.

Außerdem, so heißt es in der Urteilsbegründung weiter, habe die Stadt „die vom Gericht eingeräumte Frist nicht genutzt, um zu begründen, dass einzelne Exponate unter straf- oder ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden sind, sondern die Auffassung vertreten, dass der Gesamtzusammenhang aller Ausstellungsstücke maßgeblich sei“.

Auch das sah die 7. Kammer anders und urteilte schließlich: „Die Beklagte wird verpflichtet, die vom Kläger geplante kirchenkritische Veranstaltung in der sog. Johanniskirche mit den Ausstellungsstücken, gespeichert auf der mit dem Schreiben vom 2. Oktober 2015 eingereichten CD (mit Ausnahme der Ausstellungsstücke „Himmelssohn“ und „Zuchtstufen“) zwischen 1. August und 11. September 2016 zuzulassen und hierfür den Ausstellungsraum der Johanniskirche für drei Wochen zur Verfügung zu stellen.“

Damit, dass einzelne Exponate der Prüfung nicht standgehalten hatten, hat Sellinger kein Problem – im Gegenteil. „Etwas Besseres hätte mir gar nicht passieren können, jetzt prüft der Staat für mich. Das ist ein besonderer Komfort unserer Rechtsprechung.“

Denn 198 seiner Exponate seien dadurch bereits „unter dem Schutz des Staatsanwaltes abgesegnet“. Weitere 30 Exponate werde er noch vorlegen. Dabei werde er auch auf die „Thematik Oberbürgermeister und Bittl“ eingehen, und den Rathauschef und den geschäftsführenden Beamten „ordentlich durch den Kakao ziehen, wie es meine Aufgabe als Satiriker ist“, erklärte Sellinger, „ich habe gerade meine Schaffensphase.“ Von 3. bis 21. August wolle er 230 Exponate in der ehemaligen Johanniskirche zeigen.

Galerie der Kirchenkritik